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ife - Institut für EnergieeffizienzEnergieeffizienz

12.07.2011

EEG-Novellierung verabschiedet

Um klare Verhältnisse zu schaffen verabschiedete der Bundesrat am vergangenen Freitag, den 08.07.2011, die Novellierung des Gesetzes für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG) noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

Vor allem bei der Härtefallregelung kommt es zu Neuregelungen zu Gunsten stromintensiver Unternehmen.

Die Regelung lautet im Einzelnen:

Nach den neuen Bestimmungen muss der Mindestverbrauch pro Verbrauchsstelle nur noch 1 GWh betragen, um in den Genuss einer Reduzierung der EEG-Umlage zu kommen, anstatt 10 GWh wie bisher.

Des Weiteren fällt der benötigte Anteil der Energiekosten an der Bruttowertschöpfung von 15% auf nurmehr 14%, was ebenfalls die Hürde hilft herabzusetzen.

Für Unternehmen, deren Strombezug mindestens 1 GWh betragen hat, wird die EEG-Umlage

  • für den Stromanteil bis einschließlich 1 GWh nicht begrenzt,
  • für den Stromanteil über 1 bis einschließlich 10 GWh auf 10 Prozent der ermittelten EEG-Umlage begrenzt,
  • für den Stromanteil über 10 GWh auf 1 Prozent der ermittelten EEG-Umlage begrenzt und
  • für den Stromanteil über 100 GWh auf 0,05 Cent je KWh begrenzt oder

Für Unternehmen mit mindestens 100 GWh und deren Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung mehr als 20 % betragen hat, wird die EEG-Umlage auf 0,05 Cent je KWh begrenzt.

Bei der Beantragung der Reduzierung der EEG-Umlage benötigt man nach dem neuen EEG jetzt das Zertifikat mit Gültigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung, nicht wie bisher für das abgeschlossene Geschäftsjahr.

Für Unternehmen mit einem Stromverbrauch unter 10 GWh ist es darüber hinaus auch nicht notwendig sich das Energiemanagementsystem zertifizieren zu lassen, um eine Reduzierung der EEG-Umlage zu beantragen. Liegt der Verbrauch allerdings darüber so ist ab 2012 ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN 16001 zukünftig vorgeschrieben.