12.05.2011: Seminar: "Emissionshandel – Antragstellung & Zuteilung in der 3. Handelsperiode" in München
In 20 Monaten beginnt die dritte EU-Emissionshandelsperiode. Aktuell erfolgt der gesetzliche Feinschliff für das Zuteilungsverfahren, das im Sommer 2011 startet.
Auf EU-Ebene laufen verschiedene Komitologieverfahren, um die letzten Fragestellungen, die die EU-ETS-Richtline aufwirft zu konkretisieren. Ferner erstellt die EU-Kommission eine Datenerhebungsmaske und spezifiziert die Guidance Dokumente zu den Benchmarkregeln. Auf nationaler Ebene arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck am Inkrafttreten der neuesten TEHG-Novelle vom 16. Februar 2011. Dies hat hohe Relevanz, da alle Mitgliedstaaten
verpflichtet sind, der EU-Kommission bis zum 30. September 2011 ein Verzeichnis aller emissionshandelspflichtigen Anlagen inklusive der kostenlos zuzuteilenden Berechtigungen pro Anlage
zu übermitteln.
Der Antrag auf kostenlose Zuteilung ist voraussichtlich in einem engen zeitlichen Bezug zum Inkrafttreten der TEHG-Novelle und der Zuteilungsverordnung zu stellen. Die Frist zur Abgabe der Anträge wird wohl wieder nur drei Monate betragen.
Vor diesem Hintergrund informiert das Seminar über die relevanten Aspekte der gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere wird auf die Anwendung der Benchmarkregeln sowie auf den Umgang mit Sonderfällen wie der Kapazitätserweiterung bzw. -minderung, der Kleinemittentenregelung und den Anlagenbegriff der „sub-installations"
eingegangen. Ferner wird analysiert, wieweit juristischer Spielraum vorhanden ist. Die Theorie wird anhand konkreter Praxisbeispiele veranschaulicht.
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