 Änderungen an der EEG-Härtefallregelungen angekündigtAuf dem Energiemarkt ist weiterhin viel Bewegung zu spüren. So hat das BMU letzte Woche angekündigt die besondere Ausgleichsregelung des EEG für den industriellen Eigenverbrauch anzupassen. Die wichtigsten Neuerungen auf einem Blick: - Absenken des Schwellenwertes der Ausgleichsregelung von 10 auf 5 GWh.
- Einführen eines sogenannten „gleitenden Einstieg". Damit ist gemeint, dass der „Selbstbehalt", also der Anteil des Stromverbrauchs, auf den die EEG-Umlage im vollen Umfang zu entrichten ist, von 100% bei 5 GWh auf 10% bei 10 GWh sinken soll.
- Die steigende Anzahl an Umgehungsversuchen, wie beispielsweise durch Contracting, werden zukünftig nicht mehr möglich sein.
- An Energiemanagementsysteme werden zudem höhere Anforderungen gestellt. So soll zukünftig eine Pflicht zur Realisierung von wirtschaftlichen Einsparpotenzialen bestehen. Im Gegenzug werden die formalen Kriterien der Antragstellung vereinfacht.
- Weiterhin wird künftig die industrielle Eigenerzeugung nur in dem Fall, dass der produzierte Strom nicht über das öffentliche Netz geleitet wird, von der EEG-Umlage befreit.
Ziel der angedachten Neuregelungen soll es sein, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von stromintensiven Unternehmen zu verbessern. Gerade für eine Vielzahl an mittelständischen Unternehmen werden die Anpassungen der Ausgleichsregelung ein positives Signal geben und die Konkurrenzfähigkeit am Standort Deutschland steigern.
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